Deutsches
Bier: Nicht nur sauber, sondern rein Es ist die älteste
Lebensmittelverordnung der Welt – doch heute aktuell
wie nie: das Deutsche Reinheitsgebot, nach dem die deutschen Brauer
auch heute noch ihr Bier brauen. Der Erlass von Herzog Wilhelm
IV. aus dem Jahr 1516 ist längst ein Inbegriff für die
Qualität deutscher Biere und wird jetzt auch zum Vorbild
für andere Getränke. Denn der Bundesminister für
Verbraucherschutz, Horst Seehofer (CSU), hat nun angeregt, auch
für den deutschen Wein ein Reinheitsgebot umzusetzen. Ein
schöner Beweis, dass die deutschen Brauer mit ihrem Bier,
gebraut nach dem Reinheitsgebot, beste Qualität und wirklich
gelebten Verbraucherschutz bieten.
Herzog Wilhelm IV., bayerischer Landsmann von Seehofer, forderte
vor 490 Jahren: Zum Brauen sollten nur wenige natürliche
Zutaten verwendet werden dürfen. Er wollte damit dem manchmal
wüsten Treiben beim Bierbrauen den Garaus machen. Waren doch
die Menschen im Lauf der Zeit auf die abenteuerlichsten Ideen
gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen
oder um es haltbarer zu machen: Vom Zusatz von Kräutern ist
zu lesen, von Ruß (für Dunkelbier), von Kreidemehl
(um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen) und
sogar von Stechapfel und Fliegenpilz wird berichtet – als
besonderer geschmacklicher Verfeinerung.
Qualitätsprüfung mit dem Hosenboden
Deshalb nahm der bayerische Herzog am 23. April 1516 die Sache
höchstselbst in die Hand und verkündete in Ingolstadt:
In Deutschland gebrautes Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und
Gerste bestehen. Die Hefe wurde damals nicht erwähnt: sie
war noch nicht bekannt, und Hefesporen aus der Luft beeinflussten
die Gärung. Erst später gelang es, Hefe zu züchten
und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen.
Übrigens: Auch in den Zeiten vor dem Erlass des Reinheitsgebotes
war das Bier auf seine Qualität geprüft worden.
Die Verfahren, mit denen man die Qualität des Bieres prüfte,
können jedoch nicht unbedingt als wissenschaftlich bezeichnet
werden. Die wirkungsvollste Methode im 15. und 16. Jahrhundert
war ganz einfach: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen
Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben
drei Stunden lang ruhig sitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig
auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu
beanstanden. Blieb die Bank jedoch stehen ... Der Stolz der deutschen
Brauer.
Die Zeiten haben sich seither ein wenig geändert, doch das
Deutsche Reinheitsgebot ist noch heute gültig. Deutsches
Bier darf auch im dritten Jahrtausend nur vier Zutaten enthalten:
Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Keine Geschmacksverstärker,
keine Farbstoffe, keine Konservierungsstoffe. Und es hat nichts
an Aktualität verloren in Zeiten, in denen regelmäßig
neue Lebensmittelskandale aufgedeckt werden. Mehr als 5.000 verschiedene
Biere sind es, die in Deutschland gebraut werden. Dass sie alle
unterschiedlich schmecken, liegt an vielen verschiedenen Faktoren:
an der Rezeptur natürlich, am Brauwasser, an der Art, wie
das Getreide gemälzt wurde, und nicht zuletzt auch am Fingerspitzengefühl
des Braumeisters. Frühschoppen, Feste und Freibier am 23.
April jeden Jahres
Das Reinheitsgebot ist die älteste heute noch gültige
Lebensmittelverordnung der Welt. Und das wird mit dem “Tag
des Deutschen Bieres” gefeiert. Brauer, Gastronomen und
verwandte Branchen lassen sich in jedem Jahr zum 23. April einiges
einfallen, um mit ihren Kundinnen und Kunden zu feiern: Bierpartys,
Brauereifeste, Lesungen, Jazzfrühschoppen, Bierquiz, historisches
Bierbrauen, Kellner-Contests, Brauereibesichtigungen. Und so mancher
Marktplatz verwandelt sich in eine große Open-Air-Bierparty
... Ab Anfang März sind im Internet unter www.deutsches-bier.net
bundesweit die Termine zu finden. Das deutsche Bier feiert Geburtstag
– feiern Sie mit!
Birte Kleppien Deutscher Brauer Bund